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FAQ
Zu Beginn stehen ein ausführliches Gespräch und eine physiotherapeutische Einschätzung. Danach entwickeln wir gemeinsam die nächsten therapeutischen Schritte.
Hilfreich sind Verordnung, relevante Befunde und Arztbriefe, aktuelle Hilfsmittel sowie bequeme Kleidung. Bei Kindern können vertraute Gegenstände hilfreich sein.
Das hängt von Diagnose, Zielen, Alltag und Verlauf ab. Wir besprechen regelmäßig, was hilfreich ist.
Ja, wenn dies gewünscht und sinnvoll ist. Besonders bei Kindern sind Eltern wichtige Partnerinnen und Partner.
Wenn dies sinnvoll ist, entwickeln wir verständliche und alltagsnahe Übungen gemeinsam.
Hausbesuche können je nach Situation, Einzugsgebiet in Salzburg Stadt und organisatorischen Voraussetzungen möglich sein.
Um eine Physiotherapie zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt, die oft von Ihrer Krankenversicherung bewilligt werden muss. Diese Bewilligung muss von Ihnen beantragt werden. Die physiotherapeutische Behandlung muss innerhalb eines Montas nach Ausstellung der Verordnung beginnen und muss innerhalb von sechs Monaten abgerechnet werden.
Ich bin als freiberufliche Wahlphysiotherapeutin tätig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit mir nach Abschluss der Therapie. Sie erhalten eine Honorarnote und Abschlussrechnung für die erbrachten Leistungen, die Sie bei Bedarf mit Ihrer Krankenkasse einreichen können. Diese kann Ihnen bei erteilter Bewilligung der Physiotherapie einen Anteil der Kosten zurückerstatten.
Die Honorarnote, die ärztliche Verordnung mit der Bewilligung und die Zahlungsbestätigung reichen Sie persönlich, digital oder auf dem Postweg bei Ihrer Krankenversicherung ein. Diese überweist Ihnen bei erteilter Bewilligung den Krankenkassenanteil zurück.Sie benötigen folgende Unterlagen zur Einreichung bei der Krankenversicherung:Abschlussrechnung, Verordnung, Bewilligung und ZahlungsbestätigungSie bekommen die Abschlussrechnung und die ärztliche Verordnung nach der Therapie von mir ausgehändigtSie erhalten eine anteilsmäßige Rückvergütung von Ihrer Krankenversicherung
Bitte sagen Sie bei Verhinderung den Termin 24 Stunden vorher ab.
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